Spenden zur Erhaltung unserer Gebäude oder für unsere Jugendarbeit

Da unsere Kirchengemeinden “Körperschaften des öffentlichen Rechts” sind, können wir Ihnen für eine getätigte Spende gerne eine Spendenquittung zukommen lassen, die Sie dann natürlich bei Ihrer Einkommensteuer angeben können.

Bitte einfach im jeweiligen Pfarramt melden!